Seite wählen

BYOD – bring your own device

Die Nutzung privater digitaler Endgeräte der Schüler kann die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung erheblich erweitern.

Ohne große Aufwände kann spontan ein Einsatz erfolgen. Dazu sind allerdings einige Maßnahmen notwendig.
Insbesondere das WLAN muss für einen derartigen Einsatz ständig zur Verfügung stehen.

Wir besprechen mit Ihnen die Voraussetzungen und die Möglichkeiten und finden die für Sie passende Lösung.

Oftmals wird darauf verwiesen, dass der Einsatz von Smartphones im Unterricht verboten sei. Das Beispiel Bayern zeigt allerdings bereits, dass das sehr wohl erlaubt ist.

Siehe BayEUG Art. 56:
(5) 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2Die Unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.